Praxis

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Ablauf

Nach der Terminvereinbarung zur Sprechstunde haben Sie bis zu 3 Sprechstundentermine gefolgt von bis zu vier probatorischen Sitzungen. Dies umfasst die Kennenlernphase mit dem Informationsaustausch relevant zur Problematik. Hier werden wir ein genaueres Verständnis von den geschilderten Schwierigkeiten erarbeiten. Die Anamnese, Diagnostik, sowie die Ziel- und Behandlungsplanung erfolgen ebenfalls.

Nach gemeinsamer Verständigung über den Therapiebedarf, über die Häufigkeit der Sitzungen und die Art der Therapie (Kurzzeittherapie KZT1- 12 Sitzung / KZT2- 12 Sitzungen, Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen) werden alle Anträge die zur Bewilligung der Therapie notwendig sind ausgefüllt und zur Bewilligung an die entsprechenden Krankenkassen weitergeleitet.

Der Bewilligungsprozess bei den privaten Versicherern verläuft unterschiedlich, sodass es ratsam ist sich vor Beginn einer Therapie bei dem zuständigen Versicherer zu informieren.

Bislang werden fünf probatorische Sitzungen gebraucht um die Kennenlernphase zu initiieren und die für die Beantragung notwendige Diagnostik durchzuführen und zu evaluieren. Hier wird die Therapieplanung mit dem Patienten gemeinsam durchgeführt. Im Anschluss wird in den meisten Fällen ein Gutachten angefertigt, das vor dem Therapiebeginn genehmigt sein muss. Bitte beachten Sie, dass genehmigungspflichtige Therapiestunden die vor dem Bewilligungsdatum stattfinden von der Versicherung nicht bezahlt werden.