FAQ

Hier finden Sie Antworten auf verschiedene Fragen zur Psychotherapie
Zu den Fragen

Praxis – FAQ

Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt?

Nicht unbedingt. Allerdings erhält ihr Hausarzt einen Befundbericht, wenn Sie mit einer Überweisung kommen und dem Bericht zustimmen. Ihr Hausarzt wird dann über Ihren gesamten Gesundheitszustand informiert und erfährt den Namen der Psychopharmaka, die Sie einnehmen.

Ohne Ihre Einwilligung wird jedoch kein Bericht erstellt. Die Vertraulichkeit und Schweigepflicht ist jederzeit gewährleistet.

Ich habe schon einmal Psychotherapie gemacht. Ist das ein Problem?

Wenn seit der letzten Therapie zwei Jahre vergangen sind, kann eine neue Therapie beantragt werden.

Brauchen Sie innerhalb der zwei Jahresfrist erneut Unterstützung, ermutige ich Sie offen mit dem Therapeuten darüber zu sprechen. In solchen Fällen verlangt die Krankenkasse zu Beginn schon ein Gutachten.

Kann ich den Therapeuten noch wechseln, wenn die Probesitzungen vorüber sind?

Die bereits bewilligten Stunden sind zunächst personenbezogen und nicht auf einen anderen Psychotherapeuten übertragbar.

Wenn also beispielsweise 25 Sitzungen genehmigt wurden und Sie nach der 15. Sitzung den Psychotherapeuten wechseln möchten, können Sie die verbleibenden 10 Stunden nicht automatisch bei einem anderen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen.

Der neue Therapeut muss einen neuen Antrag auf Kostenübernahme stellen, dem aber häufig von der Krankenkasse zugestimmt wird.

Wann ist eine ambulante Psychotherapie ungeeignet?

Eine ambulante Psychotherapie setzt eine gewisse körperliche und psychische Stabilität des Patienten voraus.

In manchen Fällen ist zunächst eine andere Behandlungsform sinnvoll bzw. erforderlich, bevor die ambulante Psychotherapie wirkungsvoll sein kann. So wird etwa eine ambulante Suchttherapie für alkoholabhängige Patienten nur im abstinenten „trockenen“ Zustand durchgeführt. Zuvor muss eine stationäre Entgiftung und Entwöhnung erfolgt sein. Auch Patienten in suizidalen Krisen werden zunächst während eines Klinikaufenthaltes stabilisiert, bevor sie eine ambulante Psychotherapie beginnen.

Wann ist eine stationäre Therapie ratsam?

Manchmal reicht eine ambulante Psychotherapie für die Genesung nicht mehr aus. Eine stationäre Behandlung ist angezeigt, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung zu befürchten ist oder wenn die Schwere der Erkrankung eine intensive ärztliche Betreuung erfordert. Die folgende Liste fasst die Indikationen für eine stationäre Behandlung zusammen:

  • Bei Selbst- oder Fremdgefährdung
  • Beim Vorliegen einer schweren psychischen Störung
  • Wenn die Behandlung multimodale Behandlungsansätze erfordert
  • Wenn die ambulante Therapie unzureichend ist: mangelnde Besserung bzw. Verschlimmerungstendenzen
  • Wenn körperliche Begleiterkrankungen vorliegen, die tägliche ärztliche Kontrollen erforderlich machen (komplexes Krankheitsbild)
  • Bei außergewöhnlichen belastenden Umständen in der Familie oder im Beruf – der Patient muss raus aus dem Konfliktfeld
Welche Rolle spielen Medikamente in der Therapie?

Medikamente (Psychopharmaka) die auf das zentrale Nervensystem einwirken, haben die Eigenschaft ein Ungleichgewicht im Gehirn zu regulieren – so können sich psychische Symptome, wie Depression, Angst und Spannungszustände zeitnah mindern. Der Patient hat die Möglichkeit sich mit geminderten Beschwerden voll und ganz dem therapeutischen Prozess zu widmen.

In manchen Fällen ist nur durch die Kombination von Pharmakotherapie und Psychotherapie (Kombinationstherapie) ein optimales Therapieergebnis möglich.

Entgegen manchen Befürchtungen machen die meisten Psychopharmaka weder abhängig noch führen sie zu einer Veränderung der Persönlichkeit. Vielmehr gleichen Psychopharmaka ein bestehendes Ungleichgewicht (einen Mangel oder einen Überfluss an Botenstoffen im Gehirn) aus, so dass ein stabiles Nervenkostüm und eine höhere Ansprechbarkeit der Psychotherapie gegeben sind.
Wie alle wirksamen Medikamente können Psychopharmaka Nebenwirkungen haben. Bei fachgerechter Überwachung der Therapie lassen sich diese gegebenenfalls vermindern.

Wie erkenne ich, ob dies der richtige Therapeut für mich ist?

Die Therapie kann nur wirken, wenn die Beziehung von Vertrauen und Respekt geprägt ist. Die Sprechstunden sowie Probatorik dienen auch dazu ein Rapport zu entwickeln. Hier können Sie überprüfen ob Sie Ihrem Therapeuten vertrauen und ob Sie sich auf die Therapie einlassen können. Es zählen die Methode bzw. fachliche Qualifikation und die Person des Therapeuten.

Wir empfehlen Ihr volles Engagement während der Therapie da dies ihren Erfolg erhöht.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Es können bis zu drei Sprechstunden-Einheiten gefolgt von bis zu vier probatorischen Sitzungen in Anspruch genommen werden bevor die genehmigungspflichtige Psychotherapie beginnt.

Eine Kurzeittherapie (KZT1 und KZT2) beinhaltet je 12 Sitzungen und dauert etwa sechs Monate bei einer wöchentlichen Frequenz. Im Fall, dass der Prozess nicht abgeschlossen ist, können bis zu insgesamt 60 Sitzungen (Langzeittherapie LZT) beantragt werden. Diese Langzeittherapie umfasst ungefähr einen Zeitraum von 18 Monate.

Was mache ich, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies bitte, je nach Vereinbarung mit ihrem Therapeuten, mindestens 24 oder 48 Stunden beziehungsweise ein oder zwei Werktage vorher mit. Für den Fall, dass sie kurzfristiger absagen, müssen wir Ihnen das mit uns vereinbarte Ausfallhonorar grundsätzlich in Rechnung stellen.

Wird Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt?

Ich besitze die Kassenzulassung für Verhaltenstherapie (VT).

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, rechnen wir über ihre Krankenversicherungskarte ab.

Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, stellen wir Ihnen die Kosten der Psychotherapie gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Bitte klären Sie als Privat-Versicherter die Modalitäten vor Therapiebeginn ab, ob und in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie im Leistungskatalog Ihres Versicherungsvertrages enthalten ist.

Ihre Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten dann gemäß den Bedingungen Ihres Krankenversicherungsvertrages. Ihre private Versicherung hält alle für den Bewilligungsprozess erforderlichen Unterlagen für Sie bereit.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Leistungen aus dem Bereich Fachangebot nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Die Kosten für diese Leistungen müssen selbst übernommen werden.

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie einen Kostenüberblick für diese Leistungen wünschen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Psychotherapeuten, einem psychologischen Psychotherapeuten, einem Psychologen und einem Psychiater?

Es gibt unterschiedliche Behandler, die Menschen mit psychischen Schwierigkeiten und Leiden behandeln dürfen, entsprechend dafür ausgebildet sind und eine Praxis für Psychotherapie betreiben. Die Information hierzu wurde von Wikipedia übernommen.

Psychiater…

… sind Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Psychotherapie ist seit 1994 verpflichtend in die Facharztausbildung der Psychiater mit aufgenommen. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist abzugrenzen von den beiden anderen psychotherapeutischen Fachärzten, dem Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und dem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

Ein Psychotherapeut…

… ist ein Psychologe, Arzt oder (Sozial-)Pädagoge, der zusätzlich zu seinem Studium eine Zulassung zur Heilkunde besitzt (Approbation) und Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes und der Psychotherapierichtlinien ausüben. Dies umfasst die Diagnose und Behandlung psychischer Beschwerden mit Krankheitswert mittels wissenschaftlich anerkannter Methoden der Psychotherapie. Absolvieren Psychologen die Ausbildung im Sinne des Psychotherapeutengesetztes, dürfen sie sich als psychologische Psychotherapeuten bezeichnen.

Ein Psychologe…

… ist eine Person, die ein Studium der Psychologie mit einem Diplom oder Masterabschluss erfolgreich beendet hat. Psychologen können eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an ihr Studium anschließen, aber auch auf zahlreichen anderen Berufsfeldern tätig werden, wie z. B. in der Wirtschaft, im Personalbereich, in der Forschung, als Verkehrspsychologe, in Beratungsstellen. Ein Psychologe kann eine psychologische Praxis betreiben, darf sich aber nicht Psychotherapeut nennen. Erst nach Absolvierung einer mehrjährigen Ausbildung nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes, darf er sich psychologischer Psychotherapeut nennen.

Psychotherapie mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz…

… beschreibt eine Besonderheit des deutschen Gesundheitswesens. Heilpraktiker sind in Deutschland neben psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befugt, Psychotherapie auszuüben. Seit 1993 kann Psychotherapie auch von Personen ausgeübt werden, denen eine „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ (Heilpraktiker für Psychotherapie) erteilt wurde.